— unser Gartenverein’s EHRENOBMANN ( ER,zu Beginn >bis jetzt )—
Für das menschliche Musizieren gilt im Schrebergarten die jeweilige Gartenordnung des Vereins. Diese schreibt meist feste Ruhezeiten (oft zwischen 13:00 und 15:00 Uhr sowie ab 22:00 Uhr) vor, in denen laute Musik oder Instrumente Pause Pause machen müssen, um den Frieden in der Anlage zu wahren.
