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AK Schulbeihilfe für den 2. Bildungsweg – Burgenland : Kursförderung finden : Finanzierung : Bildungsinfo
https://erwachsenenbildung.at/bildungsinfo/kursfoerderung/10945-ak-schulbeihilfe-fuer-den-2-bildungsweg-burgenland.php
STUDIUM + AUSSTEUER Versicherung
Unter dem Begriff Aussteuerversicherung (oft auch Heiratsversicherung genannt) versteht man eine klassische Lebensversicherung, die Eltern oder Großeltern traditionell für ihre Kinder abgeschlossen haben. Das Ziel: Zum Zeitpunkt der Heirat oder zu einem festen Alter (z. B. mit 25 Jahren) wird eine vereinbarte Summe ausgezahlt, um den Start in den neuen Lebensabschnitt oder eben ein Studium zu finanzieren.
Da der Begriff heute oft im Kontext von Finanzierung und Absicherung im Studium fällt, müssen zwei Perspektiven unterschieden werden:
- Die alte Aussteuerversicherung wird fällig – Was ist zu beachten?
Wenn in der Vergangenheit eine solche Versicherung für Sie abgeschlossen wurde und diese nun während Ihres Studiums ausgezahlt wird:
- Zweckbindung: Moderne Tarife bzw. die Auszahlung im festgelegten Alter sind meist nicht mehr an eine tatsächliche Heirat gebunden. Das Geld steht Ihnen frei zur Verfügung – ideal für Studiengebühren, Kautionen oder den Lebensunterhalt.
* Einfluss auf Förderungen: Erhalten Sie staatliche Unterstützung (wie BAföG in Deutschland oder Studienbeihilfe in Österreich), kann die Auszahlung als Vermögen angerechnet werden. Übersteigt Ihr Gesamtvermögen die Freibeträge, kann sich der Förderanspruch verringern.
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Spezielle VERSICHERUNGEN
STAFFELVERSICHERUNG
Das Prinzip der Staffelversicherung
Im Gegensatz zu einer klassischen Lebensversicherung, bei der das angesparte Kapital plus Überschüsse erst am Ende der Gesamtlaufzeit in einer Summe ausgezahlt wird, ist hier ein Stufenplan (eine „Staffel“) integriert:
- Regelmäßige Teilauszahlungen: Zu fest definierten Terminen (z. B. alle 3, 5 oder 10 Jahre) wird ein vertraglich festgelegter Prozentsatz der Versicherungssumme an Sie überwiesen.
- Weiterlaufender Schutz: Trotz der Auszahlungen läuft der Vertrag – und damit oft auch der Versicherungsschutz für den Todesfall – bis zum regulären Ende weiter.
* Schlusszahlung: Am Ende der Vertragslaufzeit erfolgt die finale Auszahlung des verbleibenden Rests sowie der angesammelten Überschussanteile.
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Hilfe bei TODESFALL eines Mitbesitzers
wenn sie z.B. als PAAR gemeinsam
Eigentümer eines Hauses sind = wird bei
Todesfall für die E R B E N d. gesetzliche
“ PFLICHTTEIL“ fällig
Notariell EXTRA eintragen lassen = erst bei Ableben BEIDER = gibt es für dieErben 💰 MONEY
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